Suche
Suche Menü

VERGÜTUNG

Vergütung - Rechtsanwalt Ralf Liebscher aus Rödermark

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Berechtigungsschein und Prozesskostenhilfe

Kann der Rechtssuchende aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen die Kosten des Rechtsanwalts für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen, kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat, auf Antrag Beratungshilfe gewähren. Dieser Beratungshilfeantrag kann entweder bei dem Amtsgericht direkt oder über einen Anwalt gestellt werden. Hierbei sind die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen und entsprechende Nachweise vorzulegen bzw. beizufügen wie z.B. Aktuelle Lohnbescheinigung oder Sozialhilfebescheid, Mietvertrag und Belege über Mietnebenkosten, Nachweise von wesentlichen Zahlungsverpflichtungen. Wer allerdings sicherstellen möchte, dass ihm Beratungshilfe gewährt wird, sollte vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei dem zuständigen Amtsgericht direkt einen Beratungshilfeschein beantragen und zum ersten Anwaltstermin mitbringen. Außerdem ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 € fällig. Der Beratungshilfeberechtigungsschein gilt immer nur für die Rechtsangelegenheit, die im Berechtigungsschein konkret aufgeführt ist.

Prozesskostenhilfe kann für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren beantragt werden. Das Gericht entscheidet über den Antrag nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Erfolgsaussicht in der Angelegenheit. Es muss ein Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausgefüllt und entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren weit überwiegend nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Hinweis

Es wird noch darauf hingewiesen, dass vorstehende Ausführungen lediglich einen groben Überblick geben sollen und eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können.

↑ TOP ↑